Vor über 300 Jahren wurde Catharina Margaretha Linck (1687-1721) in Halberstadt wegen Sodomie hingerichtet. Sie wurde als Mädchen geboren, entschied sich aber für ein Leben als Mann und heiratete zweimal ihre Geliebte. Sie wanderte zwischen den Welten, war Knopfmacherin, Textildruckerin, später Prophet, Soldat und Bettler in Deutschland.
Ihr Leben begann in Armut: Ein Soldat schwängerte ihre Mutter, die Witwe war. Doch dann konnten Mutter und Tochter in einem Waisenhaus untergebracht werden, was ihre Situation vorübergehend verbesserte.
Catharina Margaretha Linck erhielt eine religiöse Erziehung, lernte lesen und schreiben, galt als gebildet und intelligent. Sie erlernte Handwerksberufe, wurde zur Knopfmacherin und Textildruckerin.
Die strengen Regeln des Waisenhauses erdrückten sie, und so schloss sie sich mit etwa 15 Jahren einer radikalen, religiösen Wandertruppe an. Dort ließ sie sich ein zweites Mal taufen, diesmal auf den Namen Anastasius Lagrantinus Rosenstengel.
Von nun an lebte sie wie ein junger Mann und trat auch als Wanderprediger und als Prophet auf. Ausgerüstet mit einem Horn konnte sie bzw. er stehend urinieren. Das neue Leben bot zum einen einen Ausweg aus der Armut, aber auch die Gelegenheit, Beziehungen mit Frauen einzugehen.
Mit 18 Jahren wurde Anastasius Soldat und kämpfte in unterschiedlichen Schlachten mit. Damit der weibliche Körper nicht auffiel, tarnte Anastasius sich unter anderem mit einem Lederdildo.
Im Alter von 30 Jahren heiratete Anastasius 1717 die Geliebte Catharina Margaretha Mühlhahn. Deren Schwiegermutter verdächtigte Anastasius, eine Frau zu sein, auch weil ihre Tochter keine Kinder bekam.
Das Paar zog mittellos umher und lebte vom Betteln. Sie ließen sich katholisch taufen und heirateten sogar ein zweites Mal.
Doch dann flog alles auf. Die Schwiegermutter entlarvte das Geheimnis, als bei einem Handgemenge die Penisattrappe entdeckt wurde. Anastasius bzw. Catharina Margaretha Linck wurde angeklagt und vor Gericht gestellt.
Das Gericht einigte sich zunächst auf eine milde Strafe, da mangels Samenerguss keine Unzucht vorlag - so die Begründung. Der preußische König Friedrich Wilhelm I. wandelte das Urteil jedoch in eine Todesstrafe um.
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